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Die Notar- und Anwaltskanzlei Krause & Hebebrand – fest in Dortmund verwurzelt.
Nachdem Michael Krause seine Tätigkeit von 1976 an als Partner in der Kanzlei Dr. Kaessmann & Partner in Dortmund ausübte, gründete er ab dem 01.12.1999 im Hause Betenstraße 1 in 44137 Dortmund seine eigene Kanzlei.
Im Jahre 2008 übernahm die Kanzlei Krause & Kollegen Herrn Notar a. D. und Rechtsanwalt Norbert Tilmann mit dessen in Dortmund sehr bekannten und bewährten Notar und Anwaltskanzlei Tilmann & Lauber, nachdem Herr Rechtsanwalt und Notar Lauber in den Ruhestand gegangen war.
Herr Notar a. D. und Rechtsanwalt Tilmann arbeitete bis zu seinem Ruhestand weiter zur Betreuung seines originären Mandantenstammes und der hinzutretenden Aufgaben in der neuen gemeinsamen Kanzlei für die Kanzlei Krause.
Ebenfalls im Jahre 2008 trat Herr Rechtsanwalt Markus Krause LL.M. nach Beendigung seines Jurastudiums der Kanzlei bei und qualifizierte sich als Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Arbeitsrecht.
2017 gründeten Rechtsanwalt Markus Krause LL.M. mit Rechtsanwalt und Notar Marius Hebebrand die Kanzlei Krause und Hebebrand am neuen Standort Phoenix See Dortmund.
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Die Kanzlei Krause & Hebebrand ist eine Fullservice Kanzlei.
Hier wird eine sachorientierte, umfassend ausgerichtete juristische und wirtschaftliche Beratung geboten, mit dem Ziel, für den Mandanten und seinen jeweiligen Wunsch die beste, schnellste und kostengerechteste Lösung zu finden.
Zuhören, verstehen und sachgerechte Umsetzung der vorgegebenen Ziele in engem persönlichen Kontakt mit dem jeweiligen Mandanten sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Unsere Öffnungszeiten: | |
Montag – Freitag: | 8.00 – 13.00 Uhr |
Montag – Donnerstag: | 14.00 – 17.30 Uhr |
Freitagnachmittag: | geschlossen |
Dies ist das Qualitätsmanagement der Mitarbeiter unserer Kanzlei, wobei hohe zeitliche Präsenz selbstverständlich ist. Infolgedessen werden die Mandate nicht nur im Rahmen der vorgegebenen Öffnungszeiten der Kanzlei betreut, sondern darüber hinaus auch durch den jeweiligen Sachbearbeiter zu den Zeiten, die nicht den normalen Öffnungszeiten entsprechen. Dabei versteht sich der Zeitrahmen außerhalb der Öffnungszeiten verständlicherweise als das zeitliche Erfordernis qualitätsgerechter Erarbeitung der Mandatsziele, während die Öffnungszeiten notwendigerweise der Kontaktaufnahme und Vorbereitung dieser Kontakte dienen.
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